Organe des Studierendenwerks

Die Organe des Studierendenwerk Stuttgart sind die Vertretungsversammlung, der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Als Geschäftsführer ist seit dem 1. September 2020 Marco Abe bestellt. Über die Vertretungsversammlung und den Verwaltungsrat können gewählte Studierende Einfluss auf unsere Arbeit nehmen und die Interessen der Studierendenschaft vertreten. Bei Interesse an diesem Ehrenamt, komme gerne auf uns zu!

Die Vertretungsversammlung beschließt die Satzung und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats. Mitglieder der Vertretungsversammlung sind:

Kraft Amtes:

  • die hauptberuflichen Rektorats- oder Vorstandsmitglieder der Hochschulen
  • die Verwaltungsdirektorinnen und Verwaltungsdirektoren der Hochschulen
  • die Rektor*innen und Leiter*innen der örtlichen Verwaltung der Studienakademien
  • die Direktor*in als Geschäftsführer*in der Film- oder der Popakademie Baden-Württemberg


Aufgrund von Wahlen:

  • hauptberufliche Lehrkräfte und Studierende der Hochschulen, der Studienakademien sowie der Film- und der Popakademie Baden-Württemberg, für die das Studierendenwerk soziale Betreuungsaufgaben von Studierenden wahrnimmt. Die Anzahl der vorgenannten Lehrkräfte und Studierenden, welche je Hochschule in die Vertretungsversammlung gewählt werden (mindestens jeweils ein Mitglied, maximal vier Mitglieder), richtet sich nach der Gesamtstudierendenanzahl an den betreffenden Hochschulen.

Der Verwaltungsrat bestellt, überwacht und berät den Geschäftsführer, entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses sowie über die Verwendung des Jahresergebnisses. Außerdem bestellt der Verwaltungsrat den*die Abschlussprüfer*in, er entlastet den Geschäftsführer und erlässt die Beitragsordnung. Aufgrund des Studierendenwerksgesetzes hat der Verwaltungsrat folgende Mitglieder:


Nach dem Studierendenwerksgesetz hat der Verwaltungsrat folgende Mitglieder:

  • drei Vertretende der Hochschulleitungen
  • drei Vertretende der Studierenden
  • drei externe Sachverständige
  • eine Vertretung des Wissenschaftsministeriums
  • den Vorsitz des Personalrats mit beratender Stimme

Die Satzung des Studierendenwerk Stuttgart sieht zwei weitere Mitglieder mit beratender Stimme vor.

Als Geschäftsführer ist seit dem 1. September 2020 Marco Abe bestellt. In seiner Abwesenheit ist André Völlers Stellvertretender Geschäftsführer.